Equal Pay Day!
Der 7. März ist Equal Pay Day!
Wir brauchen gerechte Bezahlung, auch in der digitalen Arbeitswelt! Jede hat ein Anrecht auf Transparenz in der Bezahlung.
"Mit dem individuellen Auskunftsanspruch haben Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren sie bezahlt werden. Die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung können sie auch für eine als gleich oder gleichwertig benannte Tätigkeit (Vergleichstätigkeit) erfragen. Zudem können Beschäftigte die Höhe des für die Vergleichstätigkeit gezahlten durchschnittlichen Entgelts (als statistischen Median) erfahren, wenn die Tätigkeit von mindestens sechs Personen des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird.
Mit seinem Grundsatzurteil vom 21.01.2021 stellte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt klar, dass ein Verdienst einer Frau unter dem Median der Männer als Indiz für eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts gilt. Sieht der Arbeitgeber das anders, liegt es an ihm, dafür Beweise vorzulegen."
Musterformulare für einen Auskunftsanspruch und weiterführende Links zu Entgelttransparenzportalen, Podcasts, Materialien und Infos findet ihr hier: https://www.equalpayday.de/informieren/