Beschäftigte mit Zweitwohnsitz entlasten!
Der Ausschuss für Finanzen und interne Services diskutierte am Freitag die Zweitwohnungssteuer der Hansestadt Lüneburg. Dabei fand unser Antrag, die Zweitwohnungsbesteuerung für verheiratete Personen auch weiterhin an den Zusatz „aus beruflichen Gründen“ zu binden, eine Abstimmungsmehrheit.
Zum Hintergrund: Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, verheiratete Personen, die sich eine Zweitwohnung in Lüneburg zulegen – egal ob aus beruflichen oder aus privaten Gründen – von der Zweitwohnungssteuer zu befreien.
Da in der Hansestadt ein akuter Wohnraummangel herrscht, sollten jedoch von der Verwaltung nicht noch zusätzlich finanzielle Anreize geschaffen werden, sich Zusatzwohnungen in Lüneburg zu halten, die nicht aus beruflichen Gründen gebraucht werden. Viel wichtiger ist es, Leerstand zu beseitigen und Wohnungen für die Menschen zu schaffen, die auch wirklich in Lüneburg leben und aufgrund der angespannten Wohnraumsituation keinen bezahlbaren Wohnraum finden können.
Einen weiteren Antrag der Gruppe Die PARTEI / Die Linke zur Gleichstellung von nicht verheirateten und nicht verpartnerten Personen in Bezug auf die Zweitwohnungsbesteuerung bewertete die Verwaltung als unvereinbar mit Artikel 6 des Grundgesetzes. Die Gruppe bittet die Verwaltung nun, diese Bewertung bis zum kommenden Verwaltungsausschuss zu prüfen.
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(Nachtrag: Sowohl unser Antrag, die Zweitwohnungsbesteuerung für verheiratete Personen auch weiterhin an den Zusatz "aus beruflichen Gründen" zu binden, als auch der Antrag zur Gleichstellung nicht verheirateter Personen konnten im Verwaltungsausschuss und in der Ratssitzung keine Mehrheit finden. Leider gehen der Stadt durch die extra Begünstigung verheirateter Personen nun Steuereinnahmen flöten, unverheiratete und unverpartnerte Personen werden gleich doppelt diskriminiert und die Stadtpolitik wird weiterhin dem mittelalterlichen Charme der Stadt gerecht.)